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Ratgeber Auto: Wann darf ich den Seitenstreifen befahren?
Der Seitenstreifen wird von vielen Autofahrern widerrechtlich zum schnelleren Vorankommen missbraucht.
Staus auf der Autobahn haben schon so manchen Autofahrer dazu verführt, den Standstreifen zweckentfremdend zu benutzen. Das widerrechtliche Befahren stellt jedoch einen Verkehrsdelikt dar und bringt Konsequenzen mit sich. Wir verraten Ihnen nachfolgend mögliche Ausnahmesituationen, die ein Befahren des Standstreifens rechtfertigen.
Unfallschwerpunkt Seitenstreifen
Wer zum schnelleren Vorankommen auf den Seitenstreifen ausweicht, riskiert eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug. In der Regel rechnet der Fahrer nicht mit einem von hinten nahenden Pkw und wird unvorsichtig. Ebenso verhält es sich in Kurven: Nach einer Kurve können Fahrer auf ein stehendes Pannenauto stoßen. Gefährliche Auffahrunfälle sind hier oft unausweichlich.
Der Seitenstreifen erfüllt in erster Linie eine Sicherheitsfunktion. Zumeist wird er als Rettungsgasse bei Unfällen genutzt, damit Rettungsfahrzeuge und Pannenhelfer den Unfallort ungehindert erreichen können. Nur in Notfällen, wie beispielsweise einer Panne, darf die Fahrbahn mit dem eigenen Auto passiert werden.
Ein häufiges Bild auf der Autobahn: Die gewünschte Ausfahrt ist in Sichtweite, man steht jedoch im Stau und kommt nicht voran – viele Autofahrer weichen in dieser Situation auf die Standspur aus, um rechts am Stau vorbei zur Ausfahrt zu fahren. Erlaubt ist das allerdings nicht. Wer widerrechtlich bei dem Fahren auf Seitenstreifen erwischt wird, macht sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig und muss mit einer Bußgeldstrafe in Höhe von bis zu 75 Euro und zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister rechnen. Gefährden Sie durch die abenteuerliche Aktion andere Fahrer, zahlen Sie bis zu 150 Euro Strafe.
Ausnahmefälle
Im Falle einer Baustelle auf der Autobahn fungiert der Seitenstrafen oftmals als Ersatzfahrstreifen und ist entsprechend ausgeschildert. Das Befahren ist folglich ausdrücklich gewünscht und wird nicht geahndet. Ebenso verhält es sich bei etwaigen Gefahrensituationen, in denen die Polizei ausdrücklich das Ausweichen auf den Seitenstreifen fordert.
Neben der Polizei können automatische Verkehrsleitsysteme den Seitenstreifen als zusätzliche Fahrspur freigeben. Dies ist angesichts eines hohen Verkehrsaufkommens des Öfteren der Fall. Obligatorisch sind hierbei spezielle bauliche Gegebenheiten (Mindestbreite, ausreichende Tragfähigkeit usw.).
Seitenstreifen nicht mehr befahren: Das Schild hebt die Anordnung "Seiten-streifen befahren" wieder auf.
Seitenstreifen Befahren= Der Seitenstreifen darf als weitere Fahrbahn befahren werden.
Seitenstreifen räumen: Das Zeichen ordnet die Räumung des Seitenstreifens an.
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