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Unfallwagen kaufen: Tipps für den Gebrauchtwagenkauf

Unfallwagenkauf - Chancen und Risiken

Bild von Gebrauchtwagen Audi Testen Sie den Gebrauchtwagen bei der Besichtigung auf Herz und Nieren!

Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen möchte, muss viele Faktoren berücksichtigen. Handelt es sich bei dem Auto zudem um einen Unfallwagen, gilt es besonders genau hinzuschauen: Sicherheit und Preis sollten in diesem Falle die wichtigsten Kriterien sein. Wir verraten Ihnen, was Sie beim Kauf eines Unfallwagens beachten müssen.

Marktangebot analysieren

  • Am Anfang steht die Marktrecherche: Bevor Sie ein Angebot in die engere Wahl ziehen, sollten Sie in den Kleinanzeigen im Internet oder beim Autohändler angebotene Fahrzeuge genau unter die Lupe nehmen. Die Recherche hilft Ihnen dabei, sich einen umfassenden Überblick über das Marktangebot zu verschaffen. Ein methodisches Vorgehen erleichtert die Suche: Entscheiden Sie sich für ein Modell, legen Sie das Alter des Fahrzeugs fest und los geht’s! Nach dem Gesetz befinden sich Verkäufer in der Pflicht, einen Unfallwagen als eben solchen zu deklarieren (die Dunkelziffer ist jedoch sehr hoch – Vorsicht ist geboten). Als Unfallwagen gelten Fahrzeuge bei einem Unfall mit Schadenwert von über 200 Euro; die Pflicht zur Ausschreibung als Unfallwagen besteht ab einer Überschreitung des Schadenswerts von 1.500 Euro.
     
  • Informieren Sie sich darüber hinaus, wie viel Prozent vom üblichen Verkaufspreis abgezogen werden (schließlich handelt es sich um einen Unfallwagen). Von Vorteil kann zudem der Kontakt zu einem Versicherungsexperten sein, der Ihnen Tipps zu Voll- und Teilkasko gibt und erläutert, wie das Fahrzeug einzustufen ist. Als nützlich kann sich hier auch das Nachlesen in entsprechenden Internetforen zum Thema Versicherungsschutz erweisen.

Der Autokauf

Bild von Kaufvertrag Fordern Sie jegliche Dokumente zu dem Auto an!

 

  • Beim schlussendlichen Verkaufsgespräch müssen Sie den Verkäufer mit detaillierten Fragen zu den bestehenden Schäden löchern. Wie Sie den Preis erfolgreich herunterhandeln, erfahren Sie hier. Sie sind außerdem dazu berechtigt, dass Vorzeigen von Rechnungen, Reparaturdokumentationen und Schadensgutachten zu verlangen. Das Schadengutachten dokumentiert alle Fahrzeugschäden. Die Reparaturübersicht verrät Ihnen, ob alle Schäden behoben wurden. Kann der Händler Ihnen keines der besagten Papiere vorlegen, ist davon auszugehen, dass das Auto weder eingängig geprüft noch professionell repariert wurde. Vom Kauf ist in diesem Falle dringend abzuraten! Wurde das Fahrzeug noch nicht repariert, ist der Verkaufspreis oftmals sehr günstig – Hobbybastler sollten hier zugreifen.
     
  • Nachdem Sie die Dokumente begutachtet haben, müssen Sie eine Probefahrt machen. Testen Sie dabei verschiedene Eigenschaften wie Lenkung und Bremsverhalten auf Herz und Nieren. Es kann auch nicht schaden, zu einer Prüforganisation wie dem TÜV oder ADAC zu fahren, um den Wagen hier überprüfen zu lassen. Für 50 bis 150 Euro bekommen Sie eine repräsentative, aussagekräftige Aussage zum Zustand des Fahrzeugs.
     
  • Wer sich für einen Unfallwagen interessiert, sollte auf das Wissen eines Profis zurückgreifen. Experten finden Sie beim TÜV oder der Dekra. In Betracht kann auch ein Fachmann des Kfz-Betriebs Ihres Vertrauens kommen. Die Begutachtung eines Unfallwagens durch einen (neutralen) Experten sollte obligatorisch sein. Gibt der Experte grünes Licht, können Sie den Wagen kaufen und (sehr) viel Geld in der Anschaffung sparen.
     
Weiterführende Infos zum Gebrauchtwagenkauf erhalten Sie im Ratgeber Gebrauchtwagen kaufen - Ratgeber, Tipps und Checkliste.

Achtung Gewährleistung!

Zwischen Privat-Kauf und Kauf vom Händler besteht ein wesentlicher rechtlicher Unterschied: Beim Privat-Kauf hat der Käufer keinen Anspruch auf Gewährleistung. Sie kaufen das Fahrzeug so, wie Sie es gesehen haben bzw. so, wie es im Kaufvertrag beschrieben ist. Umso genauer müssen Sie bei der Besichtigung hinschauen und gezielte Fragen über den Zustand des Wagens stellen. Ausnahme: Im Falle einer arglistigen Täuschung, d. h. das der Verkäufer nachweislich Mängel wissentlich verschwiegen hat, haben Sie die Chance, das Auto zurückzugeben und Ihr Geld wiederzubekommen. Kaufen Sie das Fahrzeug vom Händler, muss Ihnen für den Zeitraum von einem Jahr gewährleistet werden, dass das Auto mängelfrei an Sie übergeben wurde. Für etwaige (neu auftretende) Fehler und anschließende Reparaturen muss der Händler aufkommen.

 

Mehr Informationen zum Verbraucherschutz lesen Sie im Ratgeber Wer haftet für die Gewährleistung?

Checkliste

Bild von Checkliste Machen Sie sich eine Checkliste mit allen wichtigen Fragen!

Die folgende Auflistung soll eine Hilfe darstellen, um Sie vor verdeckten Mängeln zu schützen:

  • Wirkt der Verkäufer seriös? Welchen Ruf hat das Autohaus?
     
  • Ist das Auto-Scheckheft vollständig? Liegen Reparaturübersicht und Schadengutachten vor? Wurden die Serviceinhalte eingehalten?
     
  • Check der Kilometerlaufleistung: Erscheint diese plausibel angesichts des Fahrzeugalters? Eine niedrige Laufleistung bei einem älteren Auto verweist auf Tachomanipulation.
     
  • Sind die Reifen einseitig abgefahren? Dies stellt ein Indiz für eine verzogene Spur bzw. ein verstelltes Fahrwerk dar. Eine verzogene Spur wird auch während der Probefahrt erkennbar: Das Auto zieht nach rechts oder links.
     
  • Probefahrt: Hat die Lenkung Spiel? Beschleunigt und bremst das Auto gut? In welchem Zustand sind die Stoßdämpfer?
     
  • Lassen sich alle Türen geräuschlos öffnen und schließen?

 

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