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Übersicht zu Reitabzeichen

Ratgeber Pferde-Reitabzeichen: Abzeichen im Longieren

Unter Longieren wird das Laufenlassen eines Pferdes – unter Führung an einer Leine (Longe) – auf einer kreisförmigen Bahn verstanden. Die Ansprüche der Longenarbeit werden oftmals unterschätzt; der Erwerb eines Longierabzeichens erleichtert die Arbeit in der Regel dank der erworbenen Kenntnisse sehr.

Das Longierabzeichen: Voraussetzungen & Fakten

Ebenso wie bei anderen Leistungsabzeichen (Wanderreitabzeichen, Abzeichen im Jagdreiten und im Distanzreiten usw.) ist auch hier der Besitz des Basispasses Pferdekunde eine Voraussetzung zum Absolvieren des Abzeichens. Zudem muss der Prüfling Mitglied in einem Pferdesportverein (der einem der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbänden angehört) sein. In Vorbereitungskursen werden zunächst entsprechende Grundkenntnisse rund um den Sportpartner Pferd vermittelt. Das Longierabzeichen wird in drei Stufen abgenommen: Es kann das kleine Abzeichen Klasse IV, das bronzene Abzeichen Klasse III sowie das silberne Longierabzeichen Klasse II erworben werden. Die Prüfung wird von Reit- und Fahrvereinen sowie Ausbildungsstätten angeboten, die über eine Genehmigung des Landes-Pferdesportverbandes (LV) bzw. der Landekommission (LK) verfügen.

Stufen des Longierabzeichens

  • Das kleine Longierabzeichen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist ein Mindestalter des Pferdes von fünf Jahren. Zudem muss es entsprechend ausgebildet sein. Pro Pferd sind maximal zwei Prüfungsteilnehmer möglich. Die praktische Prüfung umfasst – gemäß den Vorgaben der FN – das Longieren. Die Verwendung von Hilfszügeln ist dabei gestattet. Wenn der Richter wünscht, muss das Pferd gewechselt werden. In die Bewertung fließen die Einwirkung des Longenführers als auch Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes ein. In dem theoretischen Teil werden Longierkenntnisse abgefragt und der Wissensstand bezüglich der Reitlehre überprüft. Von Relevanz sind des Weiteren Bestimmungen des Tierschutzes. Mit einer Mindestnote von 5,0 gilt das Longierabzeichen Klasse IV als bestanden.
     
  • Das bronzene Longierabzeichen. Ebenso wie beim kleinen Longierabzeichen müssen die teilnehmenden Pferde mindestens fünf Jahre alt sein. Selbstredend muss der Prüfling zum Ablegen des Abzeichens in Bronze das kleine Longierabzeichen besitzen. Die Praxis beschäftigt sich mit der Arbeit mit jungen sowie älteren Pferden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Übergängen zur Verbesserung der Durchlässigkeit. Daneben können Grundübungen der Doppellongenarbeit Bestandteil der praktischen Prüfung sein. Der theoretische Teil fokussiert sich auf Reit- und Longenlehre (in Anlehnung an die Anforderungen der Klasse A). Zum Bestehen wird eine Mindestnote von 5,5 benötigt.
     
  • Das silberne Longierabzeichen. Zwischen dem Absolvieren des bronzenen und silbernen Longierabzeichens muss ein zeitlicher Abstand von einem Jahr eingehalten werden. Letzteres stellt die höchste Kategorie der Longierabzeichen dar. Die an der praktischen Prüfung teilnehmenden Tiere müssen mindestens fünf Jahre alt sein. Außerdem müssen sie natürlich den Anforderungen der Prüfungen genügen. Die Praxis wird hier um die Arbeit mit einer Doppellonge erweitert. Des Weiteren muss mit Langzügeln gearbeitet werden – dies zielt auf das Erarbeiten der Versammlung ab. Bestanden ist das silberne Longierabzeichen mit einer Note von 6,5.

 

Mehr Informationen rund um das Thema Voltigieren erhalten Sie im Ratgeber Longieren - Tipps & Tricks für Longenführer.

 

 

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