Pferderatgeber
Reitbeteiligung - Wenn die Zeit für das Pferd nicht ausreicht
Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, sein Pferd einer Reitbeteiligung zur Nutzung zu überlassen. In den meisten Fällen führt ein Mangel an Zeit dazu, dass sich ein Pferdebesitzer noch andere Mitreiter sucht. Auf Seiten der Reitbeteiligten hingegen ist häufig ausreichend Zeit für das Pferd (aber zu wenig Geld für ein eigenes) vorhanden. So ergänzen sich die beiden Parteien wunderbar und schließen sich zu einer Reitbeteiligung zusammen. Bei den Mitreitern handelt es sich außerdem häufig um Anfänger auf dem Gebiet, die durch die Beteiligung die Möglichkeit bekommen, sich eigenverantwortlich um das Tier zu kümmern und Erfahrungen zu sammeln, ehe sie sich ein eigenes Pferd anschaffen.
Die Reitbeteiligung - was genau ist das?
Die Mitreiter des Besitzers packen im Stall mit an.Die Bezeichnung „Reitbeteiligung“ steht in diesem Zusammenhang allerdings gleichzeitig für mehrere Begriffe:
- Der Zusammenschluss von Besitzer und Mitreiter(n) ist eine Reitbeteiligung
- Die Mitreiter werden vom Besitzer als Reitbeteiligungen bezeichnet.
- Das Pferd wird von den Mitreitern als Reitbteiligung bezeichnet.
Auch wenn der Begriff sehr vielfältig eingesetzt wird, so meint er im Grunde immer das Gleiche: Ein Pferd wird von jemandem geritten, der nicht der Besitzer ist, sich aber anderweitig daran beteiligt. Zwischen Besitzer und Mitreiter wird ein Reitbeteiligungs-Vertrag geschlossen, der die Details regelt und außerdem eine Kündigungsfrist enthält. Auf beiden Seiten entstehen dadurch gewisse Rechte und Pflichten.
Rechte und Pflichten der Mitreiter
Durch die vermehrte Nutzung des Pferdes entstehen auch höhere Kosten für den Unterhalt des Tieres. Die Hufeisen nutzen sich stärker ab, der Verschleiß am Zubehör nimmt zu und die Futterrationen müssen an die zusätzliche Belastung angepasst werden. Zudem kann der Besitzer zu den vereinbarten Zeiten sein Pferd selbst nicht nutzen.
Für diese Aufwände wird vertraglich eine Kostenbeteiligung oder adäquate Mithilfe im Stall, beziehungsweise bei der Zubehörpflege vereinbart. Dafür hat der Mitreiter das Recht, das Pferd für einen fest vorgeschriebenen Zeitraum für sich zu beanspruchen. Die übliche Pferdepflege vor dem Reiten obliegt dem Mitreiter. Er hat das Pferd auch nach dem Ausritt entsprechend zu versorgen und generell jederzeit sorgsam zu behandeln.
Rechte und Pflichten des Pferdebesitzers
Der Pferdebesitzer trägt bei der Reitbeteiligung eine große Verantwortung.Der Pferdebesitzer hat vor allem zu Beginn der Zusammenarbeit eine hohe Verantwortung. Er muss einschätzen, ob Pferd und Mitreiter zueinander passen. Sollte das Pferd irgendwelche Unarten aufweisen, muss er dies dem Mitreiter vor Vertragsabschluss mitteilen. Außerdem trägt er die gesamte Verantwortung und das finanzielle Risiko, falls das Pferd sich bei der Nutzung durch den Mitreiter verletzen sollte. An die vereinbarten Reitzeiten der Mitarbeiter muss sich der Pferdebesitzer halten, er kann jedoch ein eingeschränktes Nutzungsrecht verhängen, wenn der Gesundheitszustand des Pferdes dies erforderlich machen sollte.
Dafür erhält der Besitzer natürlich eine gewisse Kostenersparnis und vor allem Arbeitserleichterungen. Im Idealfall profitiert nicht nur der Halter, sondern auch sein Pferd von einer vertraglichen Beteiligung. Denn mit einem kompetenten Mitreiter erhält das Pferd gleichzeitig eine weitere Ausbildungskraft, die es fördert.
Krankheit und Unfall des Mitreiters oder des Pferdes
Ist der Mitreiter aufgrund von Krankheit oder einem Unfall nicht in der Lage das Pferd zu den vereinbarten Zeiten auszuführen, wird die Kostenbeteiligung trotzdem in vollem Umfang fällig. Das gilt auch, wenn das Pferd vorübergehend nicht reitbar sein sollte. Dann wird vom Mitreiter erwartet, dass er sich an der Pflege des kranken, beziehungsweise verletzten Pferdes entsprechend seiner Möglichkeiten beteiligt.
Überlegungen im Vorfeld
Anforderungen an das Pferd
Bei einer Reitbeteiligung ist es wichtig, dass sich Pferd und Mitreiter gut verstehen.Wer als Mitreiter eine Reitbeteiligung sucht, sollte sich vorab Gedanken darüber machen, welche Anforderungen er an diese Kooperation stellt. Möchte er im Westernstil reiten oder lieber Englisch? Stehen sportliche Ambitionen im Vordergrund oder sollen ausgedehnte Ausritte ins Gelände das Ziel sein? Wie Temperamentvoll darf das Pferd sein und welche Größe sollte es haben?
Diese Fragen sollten bereits vor der Suche nach einer geeigneten Reitbeteiligung geklärt werden, denn wer sich beispielsweise ein western gerittenes Fjordpferd als Reitbeteiligung sucht, kann seine sportlichen Ambitionen im Springreiten hier nicht befriedigen. Im offenen Gespräch zwischen Pferdebesitzer und potenziellem Mitreiter kristallisiert sich schnell heraus, ob die beidseitigen Vorstellungen bezüglich der Reitbeteiligung auf der gleichen Wellenlänge liegen.
Bedingungen an Mitreiter
Wer ein fremdes Pferd reitet, sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen, die „Reiten fremder Pferde“ explizit mit einschließt. Außerdem ist es sinnvoll eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen, die namentlich genannt den Reitsport beinhaltet. Der Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung kann nämlich durchaus vom Pferdebesitzer angefordert werden. Zusätzlich ist es sinnvoll, sich als Pferdebesitzer die Nachweise über Reitkenntnisse, wie beispielsweise einen Reiterpass, Reitabzeichen oder Turniererfolge zeigen zu lassen, sofern welche existieren.
Dennoch stellen diese Zertifikate keine Garantie für eine gute Reitbeteiligung dar, deshalb sollten der Mitreiter außerdem in der Reithalle oder auf dem Reitplatz überprüft werden. Anfangs ist es zudem ratsam, den Mitreiter beim Umgang mit dem Pferd zu beobachten um festzustellen, ob er den eigenen Vorstellungen im Umgang mit dem Pferd entspricht.
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