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Ratgeber-Übersicht für Jobsuchende

Wie und ab welchem Alter kann ich Taschengeld dazu verdienen?
KinderjobKinder können sich z. B. mit kleinen Gartenarbeiten ein bisschen Geld dazu verdienen.

Mit zunehmendem Alter wachsen die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen. Das neuste Handy, trendige Markenschuhe usw. – das Taschengeld allein reicht da häufig nicht mehr aus. Um sich kleine Wünsche erfüllen zu können, verdienen sich viele Kids ein bisschen Geld dazu. Doch was dürfen Kinder ab welchem Alter machen, um ihr Taschengeld aufzubessern?

Taschengeld aufbessern zur Erfüllung kleiner Wünsche

Erziehungswissenschaftler rufen oftmals dazu auf, dass Eltern ihre Kinder zum Geldverdienen animieren. Auf diese Weise lernen sie den verantwortungsvollen Umgang mit Geld: Die Kinder verstehen, dass für Geld eine Leistung erbracht werden muss. Das Taschengeld-Aufbessern ist für viele Kinder und Jugendliche bereits zur Selbstverständlichkeit avanciert. Dank dessen können sie sich beispielsweise den Kauf des neusten Computerspiels oder aber der coolen Konzertkarten ermöglichen.

Gesetzliche Bestimmungen

  • Unter 13 Jahren: Laut Gesetzgeber dürfen Kinder unter 13 Jahren nicht arbeiten. Alternativ können Eltern dem Kind kleine Aufgaben auftragen, für das es eine kleine Entlohnung erhält. Optionen für solche Extra-Aufgaben sind z. B. Gartenarbeit, Haushaltspflichten etc. Auch ein Flohmarkt kann Ihrem Kind einen kleinen Nebenverdienst einbringen. Zum Verkauf eignen sich beispielsweise ausrangierte Spielsachen oder Kleidung.
     
  • 13 bis 15 Jahre: Ein Klassiker unter den Möglichkeiten, das Taschengeld aufzubessern, ist Zeitungen auszutragen. Diese Tätigkeit zählt zu den sogenannten „leichten Aufgaben“, die von Kindern ausgeübt werden dürfen, die das 13. Lebensjahr erreicht haben. Darunter fallen des Weiteren Babysitten oder landwirtschaftliche Arbeiten. Auch das Ausführen von Hunden oder das Rasenmähen für den Nachbarn zählen dazu. Alternativ kann Ihr Kind seine Hilfe für ältere oder behinderte Menschen anbieten; ein Brötchenservice oder kleine Einkäufe sind gern gesehene Tätigkeiten. Außerdem können Kinder ab 13 Jahren auch Nachhilfeunterricht für Grundschüler anbieten oder bei den Hausaufgaben helfen. Mehr Informationen erhalten Sie in den entsprechenden Ratgeber-Texten zu den Themen Babysitter, Hundesitter, Katzensitter und Nachhilfe. Die offizielle Höchstgrenze pro Tag außerhalb der Unterrichtsstunden liegt gegenwärtig bei zwei Stunden. Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche einen Ferienjob annehmen: Gesetzlich gestattet sind maximal vier Wochen pro Jahr sowie 40 Stunden wöchentlich. So können die Ferien optimal von Schülern darauf verwendet werden, das Taschengeld aufzubessern. Lesen Sie mehr im Ratgeber Ferienjobs für Schüler – was Sie beachten müssen.
     
  • Ab 16 Jahren: Mit 16 Jahren stehen Jugendlichen eine Vielzahl an Möglichkeiten offen, ihr Taschengeld aufzustocken. Gesetzliche Einschränkungen existieren nur wenige: Die Arbeitszeit muss zwischen 5 und 21 Uhr liegen und dürfen selbstredend nicht mit den Schulzeiten kollidieren. Ausnahmen bestätigen die Regel – in der Gastronomie dürfen Jugendliche bis 22 Uhr arbeiten. Untersagt sind Arbeiten, in denen Jugendliche mit starkem Lärm, Erschütterungen, Strahlenbelastung, Hitze, Kälte oder Nässe konfrontiert werden. Dies gilt ebenso für Akkord- und Nachtarbeit.

Argumente für einen Nebenjob (+)

  • erste Erfahrungen im Berufsalltag sammeln
  • Selbstbewusstsein stärken
  • bewussterer Umgang mit Geld wird gefördert
  • Verantwortung übernehmen
  • finanzielle Unabhängigkeit
  • besseres Zeitmanagement

Argumente gegen einen Nebenjob (–)

  • Vernachlässigung der Schulpflicht?
  • Engagement gegen Geld fragwürdig?
  • körperliche & psychische Belastung?
  • Einstieg in Konsumwettlauf um Markenklamotten etc.?
  • verringerte Freizeit?

 

Bildquelle: © George Hodan: Kleinen Gärtner

 

 

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