Fahrzeug Ratgeber
Fahren ohne Führerschein - welche Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei?
Der Lenker eines mit Motorkraft betriebenen Fahrzeuges benötigt nicht in jedem Fall einen Führerschein. Ob Sie diesen benötigen oder nicht, variiert in Abhängigkeit vom Fahrzeug: Vereinzelte Fahrzeuge dürfen auch von Personen durch den Straßenverkehr geleitet werden, die sich nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins befinden. Dennoch existiert eine Altersbeschränkung: Der Fahrer eines Fahrzeuges, das ohne Führerschein bewegt werden darf, muss das vollendete 15. Lebensjahr erreicht haben. Selbige Regelung greift für Mofas.
Welche Fahrzeuge dürfen ohne Fahrerlaubnis in Betrieb genommen werden?
Folgende Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei:
- Einspurige Fahrräder mit einem Hilfsmotor, der eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreitet - das klassische Mofa. Das Mofa ist vermutlich das bekannteste Fahrzeug, das ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden darf. Als kleines motorbetriebenes Zweirad erfreut es sich vor allem bei Jugendlichen oder Erwachsenen ohne Führerschein hoher Beliebtheit. Es ist ein vor allem in der Stadt sehr praktisches Gefährt; ebenso dient es Menschen, die auf dem Land leben dazu, unabhängig von Busfahrplänen und dergleichen in die nächste größere Ansiedlung zu kommen. Mit einem Mofa ist man allerdings sehr wetterabhängig. Daher hätten viele Zeitgenossen gerne ein vierrädriges führerscheinfreies Fahrzeug, in dem man womöglich sogar jemanden mitnehmen kann.
Auch wenn Mofas als führerscheinfreie Fahrzeuge gelten, dürfen Sie nicht ohne weiteres gefahren werden. Eine spezielle Prüfbescheinigung ist für Fahrräder mit Motor bzw. Kleinkrafträder notwendig. Diese soll gewährleisten, dass der Mofafahrer über Grundkenntnisse im Verkehrsrecht verfügt und sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten weiß.
Die Prüfung kann frühestens mit 15 Jahren abgelegt werden.
Sie dürfen auch nur betrieben werden, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten können. Bis zu einer Spitzengeschwindigkeit von 15 km/h bedarf es überhaupt keiner Zugangsvoraussetzung; zwischen 15 und 25 km/h gelten zumeist Altersbestimmungen sowie das Ablegen einer Prüfung, die aber nicht mit einem Führerschein zu vergleichen ist.
Übrigens: Seit Dezember 2016 dürfen auch dreirädige Leicht-Kfz, die auf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt wurden, mit der Mofaprüfbescheinigung gefahren werden. Sie wurden dem Mofa nämlich fahrerlaubnisrechtlich gleichgestellt.
- Fahrzeuge mit einem Elektroantrieb, die ein Leergewicht von höchstens 300 Kilogramm haben und eine Gesamtmasse von 500 Kilogramm nicht übersteigen. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 15 km/h.
Das stärkere Aufkommen von Elektromobilen im Stadtverkehr wird in naher Zukunft sicher attraktive führerscheinfreie Fahrzeuge hervorbringen, da die Anzahl von Menschen ohne Führerschein aus verschiedenen, teils wirtschaftlichen Gründen in nächster Zeit wohl eher weiter ansteigen wird und sich hier ein interessanter Markt für die Hersteller dieser Fahrzeuge auftut. - Auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen für dementsprechende Zwecke dürfen ohne eine Fahrerlaubnis gefahren werden. Das sind unter anderem auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Flurförderfahrzeuge oder auch Stapler. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei diesen Fahrzeugen bei 6 km/h. Einachsige Zugmaschinen wie Arbeitsmaschinen, die von den Fußgängern an Holmen gelenkt werden, sind ebenfalls frei von jeglicher Fahrerlaubnis.
Die Prüfung für das Mofa
Der Jugendliche oder Erwachsene darf ein Mofa jedoch nur dann führen, wenn er eine dementsprechende Prüfung im Vorfeld absolviert hat. Er muss somit den Nachweis erbringen, dass er eine ausreichende Kenntnis über das Führen des Fahrzeuges hat. Ihm sind auch dementsprechende gesetzliche Vorschriften bekannt und er weiß, welche Gefahren im Straßenverkehr auf ihn warten. Des Weiteren bestätigt die Prüfung, dass der Mofa-Fahrer auch die notwendigen Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung von Gefahren kennt.
Für einen Mofaführerschein brauchst Du zwar keine praktische Prüfung, dafür aber Übungsstunden.
Laut dem §10 Abs. 3 der FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt das Mindestalter zum Führen eines Kraftfahrzeuges, für welches keine Fahrerlaubnis erforderlich ist, 15 Jahre. In der Fahrschule anmelden kann man sich jedoch schon ab 14,5 Jahren, sodass man rechtzeitig zu Beginn des 15. Lebensjahres die Prüfbescheinigung besitzt. Für Personen die vor dem 1. April 1965 geboren sind, gilt allerdings, gemäß dem § 76 Nummer 3 des FeV, dass keine Prüfbescheinigung vorausgesetzt wird, um mit dem Mofa zu fahren. Unter anderem genügt es an Stelle der Prüfbescheinigung den Personalausweis oder Reisepass bei sich zu tragen.
Praxis
Um einen Mofaführerschein zu erwerben ist keine praktische Prüfung erforderlich. Jedoch musst Du praktische Übungsstunden absolvieren.
Das bedeutet, dass Du entweder bei einer Doppelstunde von 90 Minuten Einzelunterricht oder bei zwei Doppelstunden Gruppenunterricht teilnehmen musst. Die Gruppenteilnehmerzahl darf vier nicht überschreiten. Aufgaben hierfür sind zum Beispiel Schlangenlinien in einer Spurgasse von 60cm Breite fahren oder eine Vollbremsung der Vorder- und Hinterradbremse aus 25km/h.
Eine weitere Aufgabe ist das Fahren einer Acht mit einem Abstand von nur vier Metern.
Theorie
Um überhaupt für die Mofaprüfung zugelassen zu werden, musst Du vorher mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten absolvieren.
Der Theorieunterricht ist in 6 Unterrichtseinheiten eingeteilt. Jede Lerngruppe darf nicht mehr als 20 Teilnehmer beinhalten.
In der ersten Doppelstunde werden die Voraussetzungen geklärt. In der Zweiten wirst Du dann über die technischen Gegeben- und Angelegenheiten aufgeklärt. Wer an welcher Kreuzung, Straßenmündung, etc. Vorfahrt hat, bekommst Du in der dritten Doppelstunde erläutert. Themen der 4. Stunde sind Fahrmanöver, der 5. anderer Verkehrsteilnehmer, sprich: Wie verhalte ich mich Bussen gegenüber? Bei Kindern, gehandikapten Personen und Radfahrern ist äußerste Vorsicht und Gefahrenbereitschaft geboten. Und zu guter Letzt die Besonderheiten wie beispielsweise das Verhalten bei Nebel und anderen Witterungsverhältnissen.
Kosten
Man sollte schon Vorkentnisse über den Straßenverkehr mitbringen, um ein Mofa lenken zu können.Wie bei allen anderen Fahrerlaubnisklassen, ist der Erwerb des Führerscheins nicht gerade günstig. Im Vergleich jedoch, ist der "Mofaführerschein" noch recht erschwinglich.
Meistens ist es so, dass die jeweiligen Fahrschulen ein Komplettpaket anbieten, welches den Erstversuch der Theorieprüfung beinhaltet (manchmal auch einen Zweitversuch) und die praktischen Übungsstunden.
Ansonsten, wenn alles nach Plan verläuft und man beim Erstversuch besteht, kann man mit einem Betrag in Höhe von 70-150 Euro rechnen.
Das Mofa ohne Fahrerlaubnis
Auch wenn es viele fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge gibt, so ist das Mofa das klassische Beispiel, obwohl der Fahrer eine gewisse Prüfung im Vorfeld ablegen muss. Diese Mofaprüfbescheinigung weist nach, dass der Fahrer zum Führen des Fahrzeuges fähig ist. Nur wenn die Grundkenntnisse vorhanden sind, darf dieser ein motorisiertes Fahrzeug führen. Leider gibt es immer noch den Irrglauben, dass selbst Mofas ohne jegliche Kenntnis gelenkt oder geführt werden dürfen. Dies könnte jedoch verheerende Folgen auf die Gesundheit und des Lebens des Fahrers und von straßenverkehrsteilnehmenden Personen mit sich bringen.
Sonderregelung für den motorisierten Krankenfahrstuhl
Prüfbescheinigungen gibt es nicht nur für Mofas: Eine weitere Art ist die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung, die nicht mit der Bescheinigung zum Führen eines Mofas zu verwechseln ist. Motorisierte Krankenfahrstühle sind vor allem für gebrechliche oder körperlich behinderte Menschen als Fortbewegungsmittel gedacht. Rein theoretisch können sie aber von Jedermann gefahren werden. Es handelt sich dabei um einsitzige Fahrzeuge mit Elektroantrieb, deren Leergewicht (einschließlich Batterien) 300 kg nicht überschreiten darf. Die Gesamtmasse darf insgesamt nur eine halbe Tonne betragen, die Höchstgeschwindigkeit ist 15 km/h. Das Gefährt darf außerdem nicht breiter als 1,10 Meter sein. Neben der Fahrerlaubnis wird seit 2002 auch keine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung mehr benötigt. Bis zu diesem Jahr waren auch entsprechende Fahrzeuge bis 25 km/h noch fahrerlaubnisfrei - dies gilt jedoch nicht mehr.
Eine weitere Sonderregelung gilt für Altfahrzeuge, die bis Ende Juni 1999 erstmals in den Verkehr gekommen und als "Krankenfahrstuhl" eingetragen sind. Bei diesen Gefährten gelten zwar die gleichen Gewichtsregelungen, dafür ist aber eine Geschwindigkeit bis 30 km/h zugelassen und sie weisen teilweise zwei Sitze auf. Auch diese Fahrzeuge sind normalerweise für gebrechliche oder körperlich eingeschränkte Menschen gedacht und eine Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung muss zwischen dem 1. Juli 1999 und dem 30. August 2002 erteilt worden sein. Andernfalls muss eine Fahrerlaubnis für diese Krankenfahrstühle erworben werden.
Nach dem Zulassungsrecht besitzen derartige Fahrzeuge Besitzstand nach § 76 FeV, bleiben also Krankenfahrstühle. Allerdings benötigt man seit dem 01.09.2002 für diese Fahrzeuge, genau wie vor dem 01.07.1999, wieder eine Fahrerlaubnis, sobald diese Krankenfahrstühle eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von über 10 km/h haben und die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung in der Zeit vom 01.07.1999 bis zum 30.08.2002 nicht erworben wurde. Abhängig von der Motorisierung muss zum Führen des Fahrzeugs heute sogar eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorhanden sein. Eine Alternative kann der Besitz der Führerscheinklasse 5 sein, die jedoch vor dem 1. Januar 1989 erworben worden sein muss (Hubraum bis 50 ccm oder bbH bis 25 km/h).
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