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Bundesagentur für Arbeit: Aufgaben, Struktur und Finanzierung

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Die Bundesagentur für Arbeit ist unter anderem für die Unterstützung von Arbeitnehmern zuständig

Auch wenn sie gelegentlich in Verruf gerät, so ist die Bundesagentur für Arbeit doch einer der Grundpfeiler des deutschen Sozialsystems. Viele Menschen nehmen ihre Hilfe in Kauf und wissen doch nicht vollständig, was diese Behörde genau umfasst und was sie leistet.

Was ist die Bundeagentur für Arbeit?

Die Arbeitsagentur, wie die Behörde auch genannt wird, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird damit als eigenständige Behörde angesehen. Als solche unterliegt sie einer eigenen Verwaltungsstruktur. Ihre Existenz und ihre Aufgaben sind nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt und können von jedem Bürger eingesehen werden. Jeder, der in Deutschland einer Arbeit nachgeht, nachging oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung besitzt, kann die Dienste der BA in Anspruch nehmen. Finanziert wird die Bundesagentur über staatliche Einnahmen.

Was sind die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit?

Zum sozialen Ausgleich, für die Wiedereingliederung und die Unterstützung von Arbeitnehmern zu sorgen, darin bestehen die Hauptaufgaben der BA. Verständlich ausgedrückt bedeutet dies, dass die Arbeitsagentur Hilfe bei sozialer Benachteiligung leistet, z.B. werden die Kosten für Fort- und Umbildungsmaßnahmen gezahlt, wenn der Kunde nicht selbst dazu in der Lage ist. Als Maßnahmen der Wiedereingliederung wird hauptsächlich die Stellenvermittlung verstanden, aber auch die Angebote zur Weiterbildung und Beratungen zur Selbstständigkeit und zum Berufswechsel. Die allgemeine Unterstützung der Arbeitnehmer umfasst nicht nur finanzielle Hilfen, sondern Beratungen und Rechtsbeistand. Bekannt sind unter diesem Gesichtspunkt vor allem das Kindergeld, das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II.

Wie ist die Bundesagentur aufgebaut?

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Die Agentur für Arbeit gibt auch Beratungen für den zukünftigen Weg und Hilfe bei Stellenanzeigen an

Die BA besteht aus 3 Schichten. An der Spitze befindet sich der Vorstand, bestehend aus dem Vorsitzenden und seinen Beisitzern. Sie leiten die übergeordneten Aufgaben der Agentur und vertreten sie rechtlich. Danach folgt die Landesebene. Hier befinden sie die Länderdirektoren, die die BA in den jeweiligen Bundesländern vertreten. Sie arbeiten eng mit den Landesregierungen zusammen. Die örtliche Ebene schließlich besteht aus den Arbeitsagenturen, wie man sie im Allgemeinen kennt. Sie sind die ausführenden Hände des Gebildes der BA und erledigen die Arbeit mit den Arbeitnehmern und –gebern.

Leistet die Bundesagentur für Arbeit nur Dienste für Arbeitnehmer?

Nein, auch wenn dies den größten Teil ihrer Tätigkeit ausmacht. Die BA versteht sich selbst nicht nur als staatliches Organ, sondern auch als Vermittler zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Arbeitgeber können Stellenanzeigen in der Bundesagentur erstellen und dann auf die Weiterleitung potenzieller Arbeitnehmer zählen. Des Weiteren bietet die BA auch für Arbeitgeber Beratungen und Weiterleitung zu qualifizierteren Stellen an. Besonders für Selbstständige in den ersten Jahren ist sie eine große Hilfe.

 

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