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Sachkundenachweis für Hunde
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Sachkundenachweis?
- Unterschied zum Hundeführerschein
- Wer muss die Sachkundeprüfung machen?
- Wo kann man die Sachkundeprüfung machen?
- Kosten
- Dauer & Gültigkeit
- Inhalte der Sachkundeprüfung
- Sachkundenachweis freiwillig machen?
- Regelungen in den Bundesländern
Was ist ein Sachkundenachweis?
Beim Sachkundenachweis handelt es sich um eine Prüfung mit theoretischem und praktischem Teil. In der Theorie wird vor allem Wissen zu Rasse oder Hund abgefragt. In der Praxis muss der Hundehalter sich in Umgang, Kontrolle und Haltung seines Vierbeiners beweisen.
Der Sachkundenachweis ist seit einigen Jahren in vielen Bundesländern Pflicht für alle Hundehalter großer oder als gefährlich aufgelisteter Rassen. Es gibt keine bundesweiten Regelungen zum Sachkundenachweis - hier sind die Gesetze für das jeweilige Bundesland zu beachten. Durch den Sachkundenachweis soll sichergestellt werden, dass der Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.
In manchen Fällen wird auch ein bestandener Hundeführerschein als Sachkundenachweis anerkannt. Das hängt aber immer vom Bundesland und den dortigen Gesetzen ab. Aber: Sachkundenachweis ist nicht gleich Hundeführerschein, auch wenn es sich bei beiden um Befähigungsnachweise für Hundehalter handelt.
Was ist der Unterschied zum Hundeführerschein?
Anerkennung nicht überall gleich
Beim Hundeführerschein handelt es sich um eine Art Zertifikat für eine Gehorsamkeitsprüfung. Wie beim Sachkundenachweis gibt es auch hier einen Theorie- und einen Praxisteil. Durch den Hundeführerschein soll einerseits sichergestellt werden, dass der Hundehalter seinen Vierbeiner kontrollieren und sicher mit ihm umgehen kann. Andererseits soll so eine Gefahr durch das Tier ausgeschlossen werden.
Inhaltlich gibt es also keine großen Unterschiede zum Sachkundenachweis - aber: Der Sachkundenachweis ist in einigen Bundesländern Voraussetzung um Hunde bestimmter Rassen (Listenhunde & Kampfhunde) überhaupt halten zu dürfen. Je nach Bundesland wird auch der Hundeführerschein als Nachweis anerkannt - jedoch nicht überall. Teilweise muss zum Hundeführerschein nur eine theoretische Prüfung zur Bescheinigung der Sachkunde abgelegt werden. Zudem ist der Sachkundenachweis für Züchter oder Hundetrainer Pflicht, für private Hundehalter nicht immer.
Der Hundeführerschein ist meist freiwillig, der Sachkundenachweis oftmals erforderlich für die Haltungserlaubnis.Sachkundenachweis - nicht immer ist dasselbe gemeint
In Deutschland gibt es verschiedene Sachkundenachweise - je nach Bundesland. Diese unterscheiden sich in der Gültigkeit für verschiedene Zwecke. Rahmenbedingungen für Sachkundenachweise die gesetzlich festgeschrieben sind, sind in den jeweiligen Hundegesetzen der Bundesländer festgelegt.
Es gibt weitere Sachkundenachweise, die aber nicht fest vorgeschrieben sind. Zum Beispiel gehören dazu Ausweise, die innerhalb einer Organisationsstruktur ausgehändigt werden (zum Beispiel Hundezucht oder Hundesportvereine). Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte immer vorher abklären, ob der Nachweis auch behördlich anerkannt wird.
Unterschiedliche Hundeführerscheine
Es gibt verschiedene Stellen, die einen Hundeführerschein anbieten. So gibt es den Hundeführerschein von VDH, BVZ, BHV, IBH, BLTK, DHVE sowie von der Tierärztlichen Arbeitsgemeinschaft Hundehaltung e.V.
Wer muss die Sachkundeprüfung machen?
Private Hundehalter
Ob ein Sachkundenachweis erforderlich ist, hängt von Wohnort (Bundesland) und Hunderasse ab, z.B. ob die Rasse als gefährlich eingestuft wird. Laut dem Gesetz gehören dazu Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier und Mischlinge dieser Rassen. Außerdem Hunde die vom Ordnungsamt als individuell gefährlich eingestuft wurden, zum Beispiel weil sie einen Menschen oder ein anderes Tier gebissen haben. Genauere Hinweise für Dein Bundesland findest Du weiter unten.
Oftmals müssen die Hundehalter den Schein der Versicherung direkt vor der Bearbeitung der Fragen des Sachkundenachweises vorlegen und auch der Chip muss dem Tier bereits unter die Haut gesetzt worden sein.
Trainer & Züchter
Lediglich für Hundetrainer und -Züchter ist die Prüfung verpflichtend. So soll Seriosität und Qualität bei Ausbildung und Zucht von Hunden gewährleistet werden.
Was passiert, wenn man keinen Sachkundenachweis besitzt?
Auch hier hängt es ganz davon ab, in welchem Bundesland Du lebst. Wo die Prüfung Pflicht ist, musst Du beispielsweise mit einer Geldstrafe rechnen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Da es in Deutschland nicht in jedem Bundesland eine Pflicht gibt, den eigenen Hund zu registrieren, kann übrigens auch niemand nachprüfen, ob der Sachkundenachweis bei betroffenen Hunden fehlt. Zu Problemen kann es aber spätestens dann kommen, wenn es zu einem Zwischenfall durch den Hund kommt. Außerdem drohen Bußgelder und Strafzahlungen - auch hier unterschiedlich hoch je nach Bundesland.
Voraussetzungen
Der Sachkundenachweis kann erst ab dem 16. Lebensjahr erworben werden - in manchen Bundesländern sogar erst ab 18. Zudem muss der Hund ausreichend geimpft, gechipt und haftpflichtversichert sein. Mindestalter für Hunde ist meist 12 Monate.
Wer die Prüfung auch bestehen möchte, sollte außerdem bereits ausreichend mit seinem Hund gearbeitet und ihn erzogen haben. Das Tier muss alle Grundkommandos beherrschen. Alternativ kann in manchen Fällen übrigens auch ein anderer Hund für die Prüfung verwendet werden. Hier zählt hauptsächlich das Verhalten und das Wissen des Hundehalters.
Bei sogenannten Listenhunden darf der Halter nicht vorbestraft sein, denn sonst darf er diesen Hund nicht halten und auch den Sachkundenachweis nicht absolvieren.
Wo kann man die Sachkundeprüfung ablegen?
Der Sachkundenachweis wird üblicherweise beim ortsansässigen Tierarzt oder dem Veterinäramt absolviert - zuständig ist nämlich die Landestierärztekammer. Online sind jedoch auf zertifizierte Prüfer & Hundetrainer zu finden, bei denen die Prüfung ebenfalls absolviert werden kann.
Wie viel kostet der Sachkundenachweis?
Die Kosten von etwa 30,00 € bis 80,00 € (für Theorie- und Praxisprüfung) muss der Hundehalter selber tragen. Wer zusätzlich Unterricht bei einem Trainer nehmen möchte, muss natürlich mit höheren Kosten rechnen.
Die Kosten für den Sachkundenachweis schwanken von Landkreis zu Landkreis und können auch bei verschiedenen Tierärzten unterschiedlich teuer sein. Um Kosten zu sparen, sollte man daher verschiedene Tierärzte anrufen und sich nach den Preisen erkundigen.
Neben dem Sachkundenachweis muss der Hund versichert und gechipt werden. Jeder Hundehalter sollte sich vor dem Test nach den Kosten für den Chip und den Sachkundenachweis erkundigen, denn auch der Chip kann von 30,00 € bis 60,00 € teuer sein. Die Kosten richten sich auch hier nach der Lage der Tierarztpraxis. Ländliche Tierarztpraxen haben häufig günstigere Preise.
Bei gefährlichen Rassen muss meist zusätzlich ein Wesenstest gemacht werden, welcher bis zu 350,00 € kosten kann.
Dauer der Prüfung & Gültigkeit
Wie lange dauert die Prüfung?
Die bestandene Theorieprüfung ist Voraussetzung, um zum Praxistest zugelassen zu werden. Die theoretische Prüfung dauert bis zur einer Stunde. Die Praxisprüfung kann bis zu zwei Stunden dauern. Hinzu kommt natürlich die Zeit für Lernen und Training mit dem Hund. Hierfür können auch spezielle Unterrichtsstunden gebucht werden.
Wie lange ist der Nachweis gültig?
Der Sachkundenachweis für den Hund hält ein Leben lang - wer die Prüfung einmal bestanden hat, muss sie nicht nochmal machen (auch wenn man einen anderen Hund hat).
Was wird bei der Sachkundeprüfung abgefragt?
Theorie
Die theoretische Prüfung besteht aus ca. 35 Fragen, von denen 80% richtig beantwortet werden müssen. Es handelt sich um Multiple-Choice-Fragen.
Folgende Themengebiete sind Teil der Prüfung:
Kenntnisse zur Hunderasse, Aggression & Angst, (Hunde-) Recht, Pflege & Haltung, Fortpflanzung, Gesundheit, Ernährung, Erziehung, Ausbildung, Lerntheorie, Kommunikation und Sozialverhalten.
Praxis
Hier geht es um Wesen und Verhalten des Hundes sowie des Halters. Dies wird in der Regel in Alltagssituationen geprüft, z.B. beim Spaziergang ohne Leine. Beobachtet wird nicht nur das Verhalten des Hundes, sondern vor allem, wie der Hundehalter darauf reagiert und ob er das Verhalten richtig deuten kann. Wichtig ist hier, dass der Halter seinen Hund versteht und sein Verhalten richtig deutet und auch tiergerecht handelt.
Übrigens: Da die Regelungen sich von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden, gibt es für den Sachkundenachweis nicht überall auch eine praktische Prüfung, sondern nur eine theoretische.
Nicht bestanden?
Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie in der Regel so oft widerholen wie er möchte. Dies gilt für den theoretischen wie praktischen Teil. Vorbereitungskurse müssen nicht wiederholt werden - es fallen also nur Kosten für die Prüfung selbst an. Trotzdem solltest Du die Prüfung mit Deinem Hund erst absolvieren, wenn Du in Theorie und Praxis sicher bist.
Falsche Antworten erklärt in der Regel der Tierarzt oder Prüfer dem Halter, damit dieser weiß, welche Antwort korrekt gewesen wäre. Selten fallen Hundehalter durch den Test durch und müssen ihn wiederholen. Oftmals werden falsche Antworten lediglich erläutert, um dem Halter die richtige Haltung seines Tieres zu erklären.
Was muss man zur Prüfung mitbringen?
Außer dem Versicherungsschein muss der Halter zu diesem Test nichts mitbringen. Die Fragen werden lediglich in der Tierarztpraxis oder bei dem Veterinäramt angekreuzt und anschließend ausgewertet. In einzelnen Fällen kann man die Fragen sogar zu Hause bearbeiten und diese dann in die Praxis zurückbringen, wenn sie beantwortet wurden. So hat der Halter genügend Zeit sich die Fragen in Ruhe durchzulesen.
Zum Prüfungstag sollte der Halter alle Unterlagen mit sich führen und auch den Personalausweis dabei haben, sowie die Meldebescheinigung der zuständigen Stadt. In einigen Fällen wollen die Tierärzte sichergehen, dass der Hund bereits angemeldet wurde und alle Unterlagen korrekt ausgefüllt wurden.
Ist es nützlich, den Sachkundenachweis freiwillig zu machen?
Für Hundebesitzer, die für alle Situationen gewappnet sein möchten, lohnt sich das Absolvieren des Sachkundenachweises. So lernt man, wie man in gefährlichen Situationen reagieren kann und außerdem kann es auch dem Geldbeutel helfen: In manchen Gemeinden müssen Hundehalter, die den Sachkundenachweis besitzen, weniger Hundesteuern zahlen und auch manche Haftpflichtversicherungen verringen die Beiträge.
Regelungen zu gefährlichen Hunden in den Bundesländern
Bundesland | Regelung |
---|---|
Bayern | Sachkundenachweis/Wesenstest (Negativzeugnis) bei gefährlichen Hunderassen erforderlich; Haltung & Zucht von Kampf- & Listenhunden ansonsten verboten; Individuelle Ausnahmen je nach Gemeinde möglich. |
Baden-Württemberg | Sachkunde muss von Haltern von gefährlichen Hunden nachgewiesen werden (Sachkundeprüfung). Für Anschaffung von Listen- & Kampfhunden polizeiliche Erlaubnis erforderlich. |
Berlin | Sachkundenachweis & Negativzeugnis (Wesenstest) für gefährliche Hunde; Leinenpflicht für Hunde bei fehlendem Hundeführerschein. |
Brandenburg | Sachkundenachweis (Wesenstest oder Gutachten) für gefährliche Hunde. |
Bremen | Leinenpflicht für gefährliche Hunde; Haltung von Kampf- und Listenhunden verboten; Ausnahme: Hund aus bremischen Tierheim. |
Hamburg | Haltung von Listen- & Kampfhunden muss beantragt werden; Nachweis für Sachkunde & Wesenstest erforderlich. |
Hessen | Sachkundenachweis & Wesenstest erforderlich. |
Mecklenburg Vorpommern | Sachkundenachweis erforderlich; Anleinpflicht für gefährliche Hunde. |
Niedersachsen | Sachkundenachweis (nur Theorie) für alle Hunde erforderlich; Behördliche Erlaubnis, Wesenstest und praktische Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde. |
Nordrhein-Westfalen | Erlaubnis der Behörde für gefährliche Hunde erforderlich - hierfür: Sachkundebescheinigung; Sachkundenachweis ebenfalls für 20/40-Hunde (bzw. 40/20-Hunde) = Hund mindestens 20 kg schwer bzw. 40 cm groß. |
Rheinland-Pfalz | Behördliche Erlaubnis für gefährliche Hunde erforderlich - hierfür Sackhundeprüfung oder Bescheinigung von Sachverständigem; Haltung, Zucht und Handel mit gefährlichen Hunden verboten. |
Saarland | Sachkundenachweis (durch Lehrgang) für gefährliche Hunde erforderlich; Zucht, Haltung & Handel mit Listen- & Kampfhunden verboten. |
Sachsen | Behördliche Erlaubnis für gefährliche Hunde nötig (Sachkundenachweis); Handel & Zucht von gefährlichen Hunden verboten. |
Sachsen-Anhalt | Bescheinigung zur Sachkunde oder Wesenstest für gefährliche Hunde erforderlich. |
Schleswig-Holstein | Keine Liste für gefährliche Hunde; Sachkundeprüfung erst bei Verhaltensauffälligkeit. |
Thüringen | Keine Liste für gefährliche Hunde; Sachkundeprüfung erst bei Verhaltensauffälligkeit. |
Übrigens: Neben dem Sachkundenachweis zählt für die Behörden vieler Bundesländer zusätzlich auch die Zuverlässigkeit des Hundehalters. Hierzu zählt, dass der Hundehalter keine Vorstrafen hat (auch Tierschutzgesetzverstöße), ein bestimmtes Alter sowie die körperliche Verfassung zur Haltung des Hundes hat. Genauere Regelungen sind in den Gesetzen der Bundesländer nachzulesen.
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