Kleinanzeigen
Du bist offline.
Dringende Wartungsarbeiten. markt.ch läuft vorübergehend im Offline-Modus.
Verbindung wird hergestellt...
Verbindung hergestellt.
0 km

Übersicht: Handwerk- und Haushaltsratgeber

Handwerker: Recht und Reklamationen - Ratgeber

Handwerker verlegt Fliesen Oft liefern gebuchte Handwerker kein zufriedenstellendes Ergebnis ab.

Nicht immer können Handwerker nach Beendigung ihres Auftrages ein zufriedenstellendes Ergebnis vorweisen. Teile fehlen und werden erst später nachgeliefert, die Handwerker verspäten sich oder beschädigen gar die Wohnung. Umso wichtiger ist es, sich in solchen Fällen seiner Rechte bewusst zu sein, um unnötigem Ärger und vor allem Kosten aus dem Weg zu gehen.

Führt der Kundendienst seine Arbeit mangelhaft aus, ist es ratsam, die Rechnung zu kürzen. Dies führt im besten Fall dazu, dass die beanstandeten Mängel und Fehler von den Arbeitern schnell behoben werden. Über das Maß der Kürzung muss im Einzelfall entschieden werden. Wenn sich ein Handwerker verspätet oder gar nicht erst erscheint und man infolgedessen einen weiteren Tag Urlaub nehmen muss, kann man Schadenersatz fordern, sofern man einen Tag unbezahlten Urlaub genommen hat. Für bezahlten Urlaub gilt dies nicht - es gibt in dem Fall keinen Ersatz. Der Termin muss vorher mit dem Handwerker abgesprochen werden. Kompromisse in Kauf zu nehmen, ist dabei manchmal unumgänglich.

Wie sollten Sie bei Fehlern und Mängeln reagieren?

Sollten einem nach Vollendung der Arbeit Fehler oder Mängel auffallen, muss man die Abnahme des Werkes umgehend verweigern. Erklärt man sich einmal als zufrieden, so ist eine Reklamation im Nachhinein nur möglich, wenn man beweisen kann, dass die Schäden entstanden sind, bevor der Handwerker die Wohnung verlassen hat. Schließlich muss der Kunde die Handwerker zur Nachbesserung der Fehler auffordern - auch wenn dieser bereits so unzufriedenstellend gearbeitet hat, dass der Kunde ihm nicht mehr vertraut.

Wann können Sie vom Vertrag zurücktreten?

Der Handwerker bekommt zwei Gelegenheiten, die Fehler zu beheben. Kommt es nicht zur Fehlerbehebung, so hat man das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und einen anderen Handwerker mit der Ausführung der Arbeit zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt dann der ursprüngliche Handwerker. Bei Schwarzarbeit gilt die selbe Regelung. Werden Kunde und Handwerker erwischt, so kann das allerdings rechtliche Konsequenzen haben. In unserem Ratgeber erhalten Sie weitere Informationen, wie Sie einen geeigneten Handwerker finden.

Wann sind Sie zahlungspflichtig?

Bestellt man einen Handwerker zur Behebung eines Defektes, beispielsweise für eine Waschmaschine, so ist man nur zahlungspflichtig, wenn der Fehler auch gefunden wurde. Anderenfalls müssen lediglich An- und Abreise erstattet werden. Ob sich der Monteur bei der Fehlersuche zu viel Zeit gelassen hat oder gar einen "falschen" Fehler findet, ist für den Kunden in den meisten Fällen allerdings schwer zu beurteilen. Zudem gilt, dass nur so viele Handwerker entlohnt werden müssen, wie für eine Arbeit auch erforderlich sind. Wieviele gebraucht werden, wird von Gerichten jedoch sehr unterschiedlich beurteilt. Grundsätzlich muss ermittelt werden, ob Arbeiten üblicherweise zu zweit oder allein ausgeführt werden - beispielsweise Marquisenbauer arbeiten oft in der Gruppe, wohingegen Anstreicher meist allein arbeiten.

Tipp: Festpreis vereinbaren

Bei größeren Projekten, wie z.B. einer neuen Küche, empfiehlt sich die Vereinbarung eines Festpreises, weil man sich auf diese Weise die Rechnungsprüfung spart. Nach Fertigstellung muss die Arbeit lediglich auf Fehler untersucht und schließlich abgenommen werden. Stimmt etwas nicht, muss der Handwerker, um das Geld ausgezahlt zu bekommen, die Fehler beheben. Verzichtet man auf einen Festpreis, sollten An- und Abfahrtkosten sowie Stundensätze vorher genau bestimmt worden sein. Verrichtet der Handwerker zusätzliche Arbeiten, können diese von ihm nur in Rechnung gestellt werden, wenn sie vorher mit dem Auftraggeber besprochen worden sind.

 

Jetzt Werkzeug finden

Verwandte Ratgeber:

Aktuelle Handwerker- & Haushaltsanzeigen

  • Handwerker zum Verlegen von Parkett in 8400
    Unser Hobbyraum wollen wir mit einem Parkett (schwimmend) versehen. Wir suchen einen Handwerker der uns den Boden verlegen kann. Verlegedatum und -Zeit sind fix. Aktuell sind Fliesen verlegt, der...
    50 CHF
    Stundensatz
    8400 Winterthur
  • Elektriker und Möbelmonteur in 8630
    Hoi alle zusammen

    Ich bin Elektriker und montiere und repariere Lampen, Leuchten, Steckdosen, Schalter und Taster.

    Möbel montage oder repariere...

    Haus oder Garten pflege und reinegun
    Ich...
    150 CHF
    Festpreis
    8630 Rüti ZH
  • Mechaniker auf Jobsuche in 8556
    Ich bin seit meiner Kindheit als Konstruktionsmechaniker tätig. Ich baue und lerne gerne neue Technologien. Ingenieurwesen ist mein ganzes Leben. Ich suche einen Job, der mir Geld bringt und Freude...
    8556 Engwang
  • Versierter Zügelhelfer, Monteur und Handyman hat Kapazität frei in 4001
    Gerne unterstütze ich Sie bei ihrem Zügelvorhaben, einem Montageprojekt oder bei allen Arbeiten in und um das Haus, die für den "klassischen" Handwerker nicht interessant sind.
    Sei es, weil es viele...
    4001 Basel
  • Handwerker nebenan, Allrounder in 8854
    Ich bin ein erfahrener, vielseitiger Handwerker aus der Region und biete meine Unterstützung bei kleineren Arbeiten rund ums Haus an – vor allem als zusätzlicher Service in meiner Freizeit, abends und...
    VB
    8854 Siebnen
  • Sortierarbeiten/ kleine Montagen in 6045
    Handwerklich begabter Mann (34jährig) bietet sich an für Arbeiten, für welche Sie keine Zeit haben. Eigener Raum, Werkzeug und Zeit vorhanden.
    Zum Beispiel; Sortierarbeiten, kleine Montagearbeiten...
    VB
    6045 Meggen
Mehr Handwerker- & Haushaltsanzeigen

 

Bildquellen:
Bild 1: © pf30 / Fotolia

Diese Seite wurde 1 Mal bewertet. Durchschnittlich mit 5/5 Sternen.