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Der große Flohmarkt-Ratgeber

Flohmarkt & Kleinanzeigen - Kundenrechte bei Gebrauchtware

Flohmarkt Beim Kauf unterscheidet man zwischen Gewerblich & Privat.

Wissen Sie welche Rechte Sie als Kunde beim Kauf von gebrauchten Sachen haben? Dieser Ratgeber zeigt Ihnen worauf Sie achten sollten, wenn Sie Schnäppchen auf dem Flohmarkt machen wollen. Dies gilt auch z.B. für Gebrauchtwaren von markt.de. Die Online-Kleinanzeigenmärkte sind rund um die Uhr für Sie da, falls Sie die Flohmarkt Termine in Hamburg, München, Berlin, oder wo immer Sie auch wohnen, nicht wahrnehmen können. Schöne Einzelstücke können Sie hier ebenso gut in Ihrer Umgebung finden, wie auch beim Schlendern über den Trödelmarkt.

Welche Rechte habe ich beim Kauf von gebrauchten Gegenständen auf dem Flohmarkt?

Zuerst muss zwischen dem Kauf bei einem privaten und einem gewerblichen Verkäufer unterschieden werden:

Ein gewerblicher Verkäufer muss zwei Jahre Gewährleistung anbieten. Bei gebrauchten Gegenständen können die Gewährleistungsrechte aber auf ein Jahr verkürzt werden.
Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen. Dies muss beim Flohmarkt-Kauf mit dem Käufer abgesprochen werden. Ist der private Verkäufer bereit eine Gewährleistung zu übernehmen, kann er dem Käufer eine Quittung mit Namen und Adresse ausstellen.
Bei Online-Flohmärkten, oder auch Auktionen im Internet, muss beim Angebotstext darauf hingewiesen werden, dass keine Gewährleistung oder Rücknahme angeboten wird. Ansonsten kann der Käufer auch bei privaten Verkäufern darauf bestehen, dass z.B. ein gebrauchtes Gerät kostenlos repariert wird. Dies kann der Verkäufer nur verweigern, wenn die Kosten dafür unverhältnismäßig wären. In diesem Fall muss er dann allerdings das Gerät zurücknehmen und das dafür erhaltene Geld zurückzahlen.

Gewährleistung und Garantie – Wo ist der Unterschied?

Gewährleistung:
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und soll gewährleisten, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei funktioniert. Treten nach dem Kauf Probleme auf, wird innerhalb der ersten 6 Monate vermutet, dass der Artikel bei der Übergabe nicht mängelfrei war, außer der Verkäufer kann dies beweisen. Gibt es erst nach über 6 Monaten Probleme mit dem gekauften Artikel, muss man selber beweisen, dass der Artikel vor dem Kauf fehlerhaft war.

Garantie:
Sie ist eine freiwillige Serviceleistung des Verkäufers bzw. Herstellers. Dadurch wird die Funktionsfähigkeit für die vereinbarte Dauer garantiert. Dabei kann die Dauer frei bestimmt werden und bestimmte Geräteteile können von der Garantie ausgeschlossen werden. Ungültig wird die Garantie, wenn der Käufer den Schaden selbst verursacht oder selber versucht Reparaturen durchzuführen.

Was passiert beim Kauf von Plagiaten oder gestohlenen Artikeln?

Ab und zu werden auf dem Flohmarkt auch gefälschte Artikel von bekannten Marken angeboten. Auf den ersten Blick ist dies nur am Preis erkennbar, der meistens viel niedriger ist. Der Verkauf von Plagiaten ist nicht erlaubt, aber als Käufer macht man sich nicht strafbar. Beachten sollte man aber, dass die Qualität meistens minderwertig ist und z.B. elektrische Geräte gesundheitsgefährdend sein könnten.

Bei gestohlenen Gegenständen kann man keine Besitzrechte erwerben. Kann jemand beweisen, dass er der rechtmäßige Besitzer des Gegenstands ist, muss man den gekauften Gegenstand an ihn zurück geben. Den Kaufbetrag bekommt man nicht zurück. Wie Sie sich davor schützen können, lesen Sie in unserem Hehlereiratgeber.

Nachdem Sie nun wissen, worauf Sie beim Kaufen und Verkaufen von Gebrauchtware achten sollten, wünsche ich Ihnen viel Spaß bei Ihrem nächsten Gang über den Flohmarkt. Und wenn Sie jetzt Lust bekommen haben Ihre Wohnung zu entrümpeln, können Sie Ihre Trödelsachen auch kostenlos und ohne viel Aufwand bei uns inserieren.

 

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Bild 1: © Pixabay.com / geralt

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