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Auto Ratgeber Übersicht

Die Probefahrt - wie lange, was ist zu beachten?

Fakten zur Probefahrt - Der erste Eindruck zählt

Einen wichtigen Stellenwert vor dem Kauf des gewünschten Wagens nimmt stets die Probefahrt ein. Erst dort lassen sich womöglich nicht auf Anhieb erkannte Mängel an Motor, Getriebe und Fahrwerk feststellen. In der Regel haben Sie bei Neufahrzeugen vom Händler höhere Chancen auf eine längere Probefahrt als bei Gebrauchtwagen aus privater Hand. In beiden Fällen sollte jedoch ausreichend Zeit vorhanden sein, um das Auto in unterschiedlichen Situationen gründlich zu testen. Vor Antritt der Probefahrt sollten Sie sich vom Verkäufer gültige Fahrzeugpapiere zeigen lassen. Generell gilt: Ist der Wagen nicht angemeldet, sollte von einer ausgedehnten Fahrt Abstand genommen werden, da im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht und der Fahrer für alle entstandenen Schäden haftet. Händler besitzen in solchen Fällen jedoch spezielle, rote Kennzeichen. Nach Möglichkeit wählen Sie einen Tag bei gutem, regenfreien Wetter und ausreichend Tageslicht, um etwaige Mängel besser erkennen zu können.

Worauf muss geachtet werden?

Lassen Sie den Innenraum auf sich wirken und setzen Sie die angegebene Kilometer-Leistung des Verkäufers mit typischen Verschleißerscheinungen an Lenkrad, Pedalen und Inneneinrichtung in Relation. Hier gilt grob: Je weniger Gesamtkilometer, desto geringer sollten die Abnutzungserscheinungen ausfallen. Im Anschluss erfolgt die technische Beurteilung des Fahrzeugs. Sobald der Motor läuft, sollte die Kupplung im Idealfall leichtgängig sein, nicht haken und beim Durchtreten keine signifikante Veränderung der Geräuschkulisse bewirken. Alle Gänge müssen sich tadellos einlegen lassen. Die Gasannahme und Motorcharakteristik ist harmonisch ohne Ruckeln und Stottern. Bei schneller Fahrt gilt es zudem ein Auge auf Temperatur und Öldruck zu haben - gravierende Veränderungen in Kombination mit blauem Qualm aus dem Auspuff können ein Indiz für verbranntes Öl sein. Ebenfalls ausreichende Aufmerksamkeit gebührt der Lenkung, den Bremsen und dem Fahrwerk. Zunehmende Vibrationen, verräterische Geräusche und ein Abdriften des Wagens beim Bremsvorgang sollten nicht erfolgen. Obacht und angebrachte Skepsis ist ferner bei Aussagen angebracht, die eine schnelle Kaufentscheidung von Ihnen fordert. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Im Fall von Fahrzeugmängeln

Verlangen Sie bei Unfallschäden grundsätzlich eine Rechnung der erfolgten Instandsetzung oder eventuell vorhandene Gutachten, die den Schaden dokumentieren. Mündlichen Aussagen sollte wenig Vertrauen geschenkt werden. Bei Unsicherheit oder Mängeln, die nicht eindeutig zugeordnet werden können, empfiehlt sich zudem der Besuch bei einem Kfz-Sachverständigen. Alternativ wählen Sie die Werkstatt Ihres Vertrauens oder gängige Niederlassungen von TÜV und Dekra.

 

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