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Möglichkeiten zur Reduzierung des Beitrags für Privatversicherte

Nahezu jedes Jahr bringt ein Thema die Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV) in Aufruhr: Beitragssteigerungen in ausgewählten Tarifen. Die Gründe für die Preisschübe sind dabei vielfältig. So sind die privaten Anbieter laut Paragraph 14 der Kalkulationsverordnung dazu verpflichtet, die erforderlichen den kalkulierten Beiträgen gegenüberzustellen. Bei Abweichungen ab fünf Prozent können, ab zehn Prozent müssen die Prämien dementsprechend angepasst werden. Ursachen für solche Abweichungen sind meist die längere Lebensdauer der Kunden oder die höhere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.
Als weitere Preistreiber gelten steigende Ausgaben für Arzneimittel und der medizinisch-technische Fortschritt. Zudem haben die neuen Unisex-Tarife zu teilweise höheren Beiträgen geführt. Wie betroffene Privatversicherte auf höhere Versicherungsprämien reagieren und wie sie ihre Beiträge optimieren können.
Versicherte haben Sonderkündigungsrecht
Grundsätzlich muss die private Krankenversicherung per Beitragsinformation allen Versicherten ein Sonderkündigungsrecht einräumen, sobald der Anbieter eine Prämiensteigerung ankündigt. Ein Wechsel zu einer günstigeren Gesellschaft sollte jedoch genau überlegt sein, denn mit ihm sind zum Teil enorme Verluste verbunden. So verlieren ältere Bestandskunden bei einem Anbieterwechsel ihre gesamten Rückstellungen für das Alter. Je höher die angesparten Kapitalrücklagen, desto unrentabler wird folglich der Wechsel der PKV. Jüngere Versicherte können ihre Altersrückstellungen unter Umständen in Höhe des Basistarifs übertragen. Nachteilig ist auch, dass bei einem neuen Anbieter eine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird. Vor einem solchen Schritt sollten also noch andere Handlungsoptionen in Erwägung gezogen werden:
- Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft
- Erhöhung des Eigenanteils
- Abstriche bei den Leistungen
- Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Wechsel in den Basistarif
Kostenersparnis durch einen Tarifwechsel
Privatversicherte haben nach Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht in einen einen neuartigen Tarif ihres Versicherers zu wechseln, sofern dieser gleichwertige Leistungen aufweist wie der alte Tarif. Der Vorteil: Versicherte können ihre Beiträge mitunter erheblich senken, ohne dabei Abstriche bei den gewohnten medizinischen Leistungen in Kauf nehmen zu müssen. Weiteres Plus: Beim internen Wechsel ist die Mitnahme der gesamten Altersrückstellungen zulässig. Eine unabhängige Beratung ist häufig ein guter Weg, um einen optimalen Umstieg in einen kostengünstigeren Tarif zu vollziehen.
Weitere Alternativen auf dem Prüfstand
Mit der Erhöhung des Selbstbehalts sinken die Beiträge proportional mit der Höhe des Selbstbehalts. Diese Option kann vor allem für Selbstständige sinnvoll sein. Erkrankt der Versicherte aber ernsthaft, geht dieser Vorteil verloren. Die Höhe des Eigenanteils sollte demnach mit Bedacht gewählt werden. Auch Leistungsreduzierungen sollten nur in Ausnahmefällen und nur bei medizinisch weniger notwendigen Leistungen vollzogen werden. Möchte der Versicherte später seine Leistungen wieder verbessern, muss er sich erneuten Gesundheitsfragen unterziehen, was meist kostenintensive Risikozuschläge zur Folge hat.
Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur unter strengen Voraussetzungen (z.B. Einkommen fällt unter Versicherungspflichtgrenze) zulässig. Ab einem Alter von 55 Jahren ist diese Option meist vollkommen ausgeschlossen. Als letzter Ausweg aus der Beitragsspirale kann ein Wechsel in den brancheneinheitlichen Basistarif vollzogen werden. Dieser Tarif eignet sich für Privatversicherte, die ihre PKV-Prämien nicht mehr aufbringen können und für die der Weg zurück in die Gesetzliche verwehrt bleibt.
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