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Übersicht: Wissenswertes rund ums Auto

Handhabungstipp — Fahrzeugfinanzierung

Allgemeines

Finanzierung Mehr als die Hälfte der zugelassenen Autos in Deutschland sind finanziert.

Im Gegensatz zu früheren Zeiten sind mehr als die Hälfte aller sich auf unseren Straßen befindlichen Fahrzeugen nicht bezahlt, sondern finanziert. Autohäuser oder Banken, die sich auf die Finanzierung von Fahrzeugen spzialisiert haben stehen hier im Vordergrund, aber auch die Hausbank eines jeden Einzelnen vergibt Kredite zur Finanzierung eines Neu- oder Gebrauchtfahrzeugs.

Möglicherweise stehen Sie grade selbst vor der Entscheidung ein neues Fahrzeug anzuschaffen. So stellt sich auch für Sie die Frage nach der Begleichung der zu erwartenden Rechnung. Gehören auch Sie zu der Gruppe von Menschen, die den Kauf nicht per Barzahlung abwickeln können, müssen Sie ebenfalls auf das Mittel der Finanzierung zurückgreifen. Allerdings bietet der Markt hier viele Möglichkeiten:

  • Privatkredit bei einer Privatperson
  • Privatkredit bei einer Bank
  • Ratenkredit
  • Leasingvertrag
  • Drei-Wege-Finanzierung

In jedem Fall sollten Sie alle Möglichkeiten durchspielen und entsprechende Angebote einholen. Auch eine Teilfinanzierung könnte denkbar sein, wenn Sie zum Beispiel noch Ihr altes Fahrzeug vorher veräußern können oder beim Kauf bei einem Händler in Zahlung geben

Privatkredit bei einer Privatperson

Dies' ist aller Wahrscheinlichkeit nach die günstigste Möglichkeit. In Frage kommende Privatpersonen sind in der Regel nähere Verwandte. So wird Ihr Kredit in der Regel keine Bearbeitungsgebühren und wenn dann nur geringe Zinsen enthalten. Auch die Rückzahlungsmodalitäten sind hier in der Regel sehr einfach gehalten. Bedenken Sie allerdings auf der anderen Seite das Risiko eines familiären Bruchs. Die Art der Rückzahlung ist Ihnen selbst überlassen und richtet sich zunächst nicht nach allgemeinen Regeln

Privatkredit bei einer Bank

Hier gibt es zunächst zwei Möglichkeiten. Banken bieten Kredite für Privatpersonen an. Sie haben hier die Auswahl zwischen einem ausgesprochenen Kredit zur Fahrzeugfinanzierung oder einem frei verfügbaren Privatkredit:

Fahrzeugfinanzierung

Fahrzeugkauf Besonders bei Jahreswagen kann viel Geld gespart werden.

Die Bank gewährt zu einem verhältnismäßig günstigen Zinssatz einen Kredit bis zur Höhe des Fahrzeugeinkaufspreises. Eventuelle Gebühren bei Ämtern werden in der Regel nicht mitfinanziert. Der Kredit darf nur für den Fahrzeugkauf verwendet werden und der Fahrzeugbrief ist der Bank als Sicherheit auszuhändigen. Des Weiteren sind Sie in der Regel verpflichtet für das neu erworbene Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Allerings wird Ihnen in der Regel nicht der Besuch von bestimmten Werkstätten vorgeschrieben bzw. untersagt. Auch die Einhaltung von Inspektionsintervallen etc. kann entfallen. Kommt ein Kaufvertrag nicht zustande, ist das ausgezahlte Geld der Bank unverzüglich wieder zurückzuzahlen, ansonsten zahlen Sie in der Regel eine monatliche Rate.

 

Privatkredit

Diese Kreditart ist nicht auf Fahrzeuge zugeschnitten. Eine Bank gewährt einen Kredit in einer wählbaren Höhe. Der Verwendungszweck ist hierbei zunächst unerheblich. Sie können über das Geld frei verfügen. Erkauft wird diese Freiheit durch höhere Zinssätze. Setzen Sie es für den Kauf eines Fahrzeugs ein, sind Sie an keinerlei weitere Verpflichtungen gebunden; d.h., Sie brauchen keine Kaskoversicherung, keine Inspektionsintervalle oder sonstige Werkstattbesuche durchzuführen. Die Sicherheit geben Sie unter Umständen der Bank über andere Wege. Hier haben Sie den Vorteil, dass Sie dem Autohändler gegenüber die Herkunft des Geldes gänzlich verschweigen können, so dass Sie einen Verhandlungsstandpunkt eines Barkaufs haben. Im Hintergrund zahlen Sie auch hier eine monatliche Rate.

Ratenkredit

Der klassische Ratenkreit bei einem Autokauf meint, dass Sie Ihr neues Fahrzeug direkt über das Autohaus bzw. über dessen angeschlossene Bank finanzieren. In der Regel beinhaltet der Kaufvertrag auch die Modalitäten für den Kredit. Hier können allerdings bereits Vereinbarungen getroffen werden, die Sie zum Besuch einer bestimmten Werkstatt, den Abschluss von bestimmten Versicherungen etc. verpflichten. Die Rückzahlung erfolgt auch hier mit einer monatlichen Rate.

Leasingvertrag

Fahrzeugkauf Beim Leasing werden auch Raten gezahlt, bloß gehört das Auto nach dem Abbezahlen nicht Ihnen

Das Leasing eines Fahrzeugs ist in der Regel für Privatpersonen uninteressant, da es unterm Strich zu teuer ist. Sie mieten streng genommen das ausgewählte Fahrzeug beim Händler. Je nach Vertrag sind bestimmte Wartungen etc. in dem Leasingvertrag bereits enthalten. Allerdings sind Sie durch den Vertrag in der Regel an bestimmte Werkstätten und Versicherungsmodelle gebunden. Zwei grundlegende Vertragsarten bestimmen hier den Markt. Auf der einen Seite steht das Kilometerleasing, bei dem Sie bei Vertragsabschluss eine Gesamtkilometerleistung mit dem Händler vereinbaren. Überschreiten Sie diese, müssen Sie eine festgelegte Pauschale pro Kilometer nachzahlen. Die andere Art ist das Restwertleasing. Zugrunde liegen Erfahrungswerte zur Abnutzung. Der Händler kalkuliert einen bestimmten Wertverlust des Fahrzeugs während Ihres Leasingvertrags. Dieser Wertverlust wird in Ihrem Vertrag vereinbart und die Monatsprämie entsprechend festgelegt. Bei Rückgabe des Fahrzeugs wird der tatsächliche Restwert ermittelt. Sollte der Wert geringer als der Vereinbarte sein, so müssen Sie hier nachzahlen. Die Leasingsraten sind verhältnismäßig hoch, wenn sie in Relation dazu gesetzt werden, dass Ihnen das Fahrzeug nicht gehören wird. Sie zahlen lediglich eine „Abnutzungsgebühr“. Gewerbetreibende können die Leasingsgebühren steuerlich geltend machen und Ihnen wird durch entsprechende Verträge die Wartung abgenommen. Somit ist hier ein Leasingvertrag eine diskussionswürdige Variante.

Drei-Wege-Finanzierung

Die Drei-Wege-Finanzierung ist prinzipiell ein Ratenkredit. Allerdings sind hier zwei entscheidende Elemente hinzugekommen. Sie können Ihr Fahrzeug im Prinzip nicht vollfinanzieren, wie bei einem Ratenkredit oder Leasingvertrag. Sie sind immer verpflichtet, dem Geldinstitut eine Anzahlung auch den Kaufpreis des Fahrzeugs entgegenzubringen. Vereinbart wird eine bestimmte Laufzeit für den Kredit. In dieser vereinbarten Zeit zahlen Sie monatlich eine gleichbleibend festgelegte Prämie zurück. In der Regel sind diese Laufzeiten relativ kurz, um einen geringeren Anteil an Zinsen zu realisieren. Haben Sie die letzte Rate gezahlt sind Sie verpflichtet, in einer großen Schlussrate den gesamten Rest zurückzuzahlen. Hier können Sie wiederum einen Kredit vereinbaren, um die Schlussrate des ersten Vertrags wieder zu finanzieren. Dies' muss jedoch völlig unabhängig geschehen, da es sich hierbei um zwei unabhängige Finanzgeschäfte handelt. Diese Finanzierungsart wird sehr oft eingesetzt, da hier nur die monatliche Prämie groß offerier wird. Aufgrund der kurzen Laufzeit zwischen zwei und drei Jahren und relativ frei wählbaren Anzuahlungen und Schlussraten, wirken Fahrzeuge so günstiger. Vertraglich sind Sie auch hier in der Regel an Werkstatt und Kaskoversicherung gebunden.

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